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Mit Dyskalkulie aufs Gymnasium?

 
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cks



Anmeldedatum: 15.02.2010
Beiträge: 1

Wohnort:
25836 Garding
Deutschland

BeitragVerfasst am: 15.02.2010 - 10:26    Titel: Mit Dyskalkulie aufs Gymnasium? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

nachdem bei meiner Tochter in der zweiten Klasse ADS festgestellt wurde, begleiten wir sie als Eltern und lassen Sie auch durch einen Psychologen und Ergotherapeuten begleiten. Die Noten gingen seit dem wieder sprunghaft nach oben und sie hatte im aktuellen Zeugnis in allen Fächern nur 2en und 1en - bis auf Mathe und Sport. Dort hat sie ein Vier. Uns ist schon länger aufgefallen, dass sie immer noch mit den Fingern rechnet und kein Verständnis für Zahlen und Größen hat. Sie fragt z.B. ob die Sportler beim Skispringen 100m oder 100km weit springen. Sie macht auch in den Arbeiten und Hausaufgaben so merkwürdige Fehler, die wir bis vor kurzem dem ADS zugeordnet haben. Wir wurden von der Lehrerin auf eine mögliche Dyskalkulie angesprochen, da ihre Art zu rechnen, dem "Krankheitsbild" entspräche. Auch hat unsere Tochte mittlerweile so viel Panik vor Mathe, dass sie regelmäßig bei den Hausaufgaben weint, schreit und verzweifelt ist, obwohl wir ruhig und geduldig bleiben. In anderen Fächern ist dies nicht der Fall. Die Ergo hat bestätigt, dass der Verdacht sehr naheliegt, da unsere Tochte große Defizite in der räumlichen Wahrnehmung hat (deshalb auch der Absturz von 2 auf 4 in Sport, da nur Ballsportarten gespielt wurden und meine Tochter einfach gar keine Ballspiele kann - egal was, obwohl sie grundsätzlich sportlich ist). Auch ihre Psychologin ist sicher, dass es eine Dyskalkulie ist und will es testen, sagt aber, dass sie nicht die offizielle Diagnose stellen darf. Bis jetzt hat man mir die Ambulanz in Heide genannt, die das Ganze offiziell testen darf - hier bekomme ich aber vor Juli/August keinen Termin. Auch habe ich Kontakt mit dem Schulpsychologen aufgenommen - da es einfach für meine Tochter eine enorme Belastung ist. Sie ist auch extrem frustriert, dass sie in Mathe einfach nichts versteht.
Was für Möglichkeiten haben wir nun an der Schule (sie besucht aktuell die 4. Klasse)? Ihre Lehrerin will eigentlich erst die offizielle Diagnose abwarten - aber bis dahin sind wir bei einer 6 in Mathe Der Schulpsychologe möchte gerne, dass für unsere Tochter ein Lernplan erstellt wird, so dass wir die aktuelle Situation entzerren. Aber so richtig springt ihre Mathelehrerin nicht darauf an, "da sie ja gar nicht weiß, was mein Kind in Mathe kann und was nicht" und "sie auch noch nie so etwas wir einen Lernplan gemacht hat". Ich bin zuversichtlich, dass wir unserer Tochter mit einer Lerntherapie weiterhelfen können und sie eines Tages die Fähigkeit besitzt sich im "Matheraum" zu bewegen. Angst machen mir die Lehrer - sind wir deren Wilkür ausgeliefert? Meine Tochter wird keine Informatikerin werden aber ich möchte ihr aufgrundessen keine Möglichkeiten verwehren Journalistin, Dolmetcher etc. zu werden.
a) Wo habe ich die Möglichkeit in Schleswig-Holstein (Nordfriesland) oder Hamburg meine Tochter kurzfristig "offiziell" testen zu lassen? Auch wenn sich alle Fachleute, die meine Tochter begleiten sicher sind, dass es Dyskalkuie ist?
b) Hat meine Tochter Rechte analog der Dyslexie auf einen Nachteilsausgleich oder best. Fördermaßnahmen auf Schulseite?

Nachdem wir unser Leben mit ADS echt toll in den Griff bekommen haben, ist das natürlich wieder ein neue Berg der erklommen werden muss. Aber wenn ich zu einem Lehrer und oder Aussenstehenden gehe und sage: Meine Tochter hat ADS und Dyskalkulie, darf sie das Abitur machen? Wird man doch meistens ausgelacht...
...von daher ist mir ein offizielles Papier wichtig, damit wir unserer Tochter flankierend zur Lerntherapie helfen können und sie nicht noch mehr leidet.

Liebe Grüße

cks
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Klaus Unruh



Anmeldedatum: 20.04.2009
Beiträge: 8

Wohnort:
28203 Bremen
Bremen, Deutschland

BeitragVerfasst am: 15.02.2010 - 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cks

Zur zweiten Frage zunächst die bittere Antwort: In Schleswig Holstein gibt es für die Schulen zwar einen LRS-Erlass, jedoch keinen Erlass zum Thema Rechenschwäche / Dyskalkulie. Es sei, so wurde 2008 mit verkünden des neuen LRS-Erlass dargelegt, sowieso Aufgabe der Schule, jedes Kind individuell zu fördern und deswegen sei kein spezieller Erlass zu Rechenschwäche notwendig. Inwiefern also die Schule eine Förderung vornimmt, Noten aussetzt etc., liegt im Ermessen der Schule selber.

Zur ersten Frage: Es kommt ganz darauf an, wofür sie die Diagnose "Rechenschwäche / Dyskalkulie" brauchen. Wenn Sie einen Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme einer Lerntherapie im Sinne des § 35a KJHG stellen möchten, gilt im Prinzip folgendes:

- Die Diagnose ist durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychiater zu erstellen. Dieser darf nicht gleichzeitig auch therapeutisch tätig werden.

- Die Diagnose muss festhalten: Durchschnittlicher IQ, keine LRS, aber Rechenschwäche / Dyskalkulie.

- Auf Grund der Rechenschwäche muss eine seelische Behinderung vorliegen oder drohen.

Auf Grundlage dieser Diagnose prüft das Jugendamt, ob eine Teilhabestörung vorliegt.

Liegt eine Teilhabestörung vor, ist die Lerntherapie zu bewilligen. Ob das Jugendamt das macht, ist eine zweite Frage. Ob das Jugendamt all die genannten Schritte für notwendig hält, ist ebenfalls nicht überall identisch. Am einfachsten wäre es, beim zuständigen Jugendamt anzurufen und sich den formalen Weg der Antragstellung schildern lassen. Einige Jugendämter haben Vordrucke zur Antragsstellung. Bei anderen Jugendämter reicht es für die Antragstellung, zunächst einen formlosen Brief nach dem Motto: Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Lerntherapie nach § 35a KJHG für mein Kind Vorname Name, geb. am. xx.xx.xxxx.

Wichtig ist: sollte eine Lerntherapie begonnen werden, bevor das Jugendamt entschieden hat, muss zumindest der Antrag vorher gestellt werden, damit eine rückirkende Kostenübernahme möglich ist.

Ob das alles klappt, kann man nicht sagen. Und deswegen sollte das auch nicht als Rechtsberatung verstanden werden, sondern nur als Verfahrenshinweis.

Sollten Sie sowieso nicht vorhaben, eine Kostenübernahme zu beantragen, können Sie sich diesen Weg sparen und gleich eine geeignete lerntherapeutische Einrichtung suchen. Dort wird auch eine Eingangsdiagnostik durchgeführt und manche Schulen / LehrerInnen sind mit einem Bericht einer lerntherapeutischen Einrichtung zufrieden. In Hamburg wäe das Institut für mathematisches Lernen (www.iml-hamburg.de/) zu empfehlen, in Schleswig Holstein das Institut für Therapie der Rechenschwäche Lübeck (www.itr-luebeck.de).

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Unruh
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ronila



Anmeldedatum: 13.04.2010
Beiträge: 1

Wohnort:
00009
Deutschland

BeitragVerfasst am: 13.04.2010 - 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ihre Tochter auch große Problem in der Wahrnehmung hat, dann bitte unbedingt auch das binokolare Sehen bei einem Experten abklären lassen!
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