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Therapie der Rechenschwäche

Sofern eine Rechenschwäche vorliegt, hilft in der Regel nur eine fundierte Dyskalkulietherapie zur Aufarbeitung der Defizite im Mathematik-Verständnis.

Wir bieten daher eine integrative Dyskalkulietherapie an, die aus

  • wöchentlichen einstündigen Therapiesitzungen,
  • einem individuell abgestimmten häuslichen Übungsprogramm,
  • einer begleitenden Beratung von Eltern und Lehrern, gegebenenfalls von behandelnden Ärzten und betreuenden Diensten,
  • einer begleitenden Leistungstestung besteht.

Die Dyskalkulietherapie im ZTR setzt an den Erkenntnissen über die jeweilige Lernausgangslage des rechenschwachen Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen an. Das Ziel unserer Therapie ist es, die Betroffenen bei der Entwicklung eines korrekten Mengen- und Zahlbegriffs zu unterstützen. Darauf aufbauend wird ihnen der sichere Umgang mit Mengen und Zahlen im operativen Bereich vermittelt. 
 
Der gezielte Einsatz von Veranschaulichungsmitteln und speziell entwickelten Arbeitsblättern sowie die Beobachtung des Lösungsverhaltens geben dem Dyskalkulietherapeuten dabei ständig neue Aufschlüsse über noch zu erarbeitende ”Bausteine” der Arithmetik. Die Therapie beinhaltet zugleich eine Förder- und eine Verlaufsdiagnostik. 
 
Am Ende der Therapie sollen die Lücken im mathematischen Verständnis aufgearbeitet sein und bei Schulkindern der Anschluss an den aktuellen Schulstoff ermöglicht werden. Mit Schulabgängern erarbeiten wir das zum Erwerb der Berufsbildungsreife notwendige bzw. das berufsbezogene mathematische Wissen.
 
Nach unseren Erfahrungen dauert eine Therapie durchschnittlich zwischen 18 und 24 Monaten. Auf Grund der unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lerngeschwindigkeiten sowie des individuell abgestimmten fehleranalytischen Vorgehens muss die therapeutische Praxis genau auf den Einzelnen abgestimmt sein. Gruppentherapien erscheinen aus diesem Grunde nicht sinnvoll. Die Dyskalkulietherapie im ZTR findet deshalb in der Regel als Einzeltherapie statt. 
 
Für rechenschwache Kinder kann durch die Eltern eine Kostenübernahme für die Dyskalkulietherapie beim Jugendamt beantragt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) § 35a und im SGB IX. Bei einem klaren somatischen Zusammenhang von Primärerkrankung und Rechenstörung können die Krankenkassen die Kosten für eine Dyskalkulietherapie übernehmen.
 
Die aktuellen Konditionen der Durchführung einer Dyskalkulietherapie sowie eventuelle Unterstützungsmöglichkeiten in der Finanzierung können Sie bei unseren Instituten erfragen. 
 
Nehmen Sie dazu bitte mit einem ZTR-Institut in Ihrer Nähe Kontakt auf.

www.ztr-rechenschwaeche.de ist die offizielle Webseite des Zentrums zur Therapie der Rechenschwäche (ZTR) Berlin und des ZTR Verbundes (Rechenschwäche=Dyskalkulie)