FAQ

Regelmäßig erhalten wir Fragen zu Diagnose und Therapie sowie den Auswirkungen von Rechenschwäche/Dyskalkulie. In diesem FAQ beantworten wir Ihre Fragen. Falls Sie weitere Fragen zu einem der Themen haben, nutzen Sie bitte das unten aufgeführte Kontaktformular.

Wer trägt die Kosten für eine Dyskalkulietherapie?

Als Kostenträger für eine Dyskalkulietherapie kann das Jugendamt über den Weg der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII in Frage kommen. Eine Kostenübernahme ist dabei an Voraussetzungen geknüpft. Die Rechenstörung nach ICD-10, eine daraus resultierende seelische Beeinträchtigung sowie eine Beeinträchtigung der Teilhabe müssen dafür festgestellt werden. Eine Kostenübernahme gestaltet sich oftmals schwierig und führt nicht selten zur Ablehnung, da betroffene Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern oft als nicht in ihrer Teilhabe beeinträchtigt gesehen werden. Weiterlesen…

Unter welchen Bedingungen zahlt das Jugendamt die Therapie?

Bei Kindern und Jugendlichen kann das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie als Eingliederungshilfe wegen (drohender) seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII übernehmen. Zu einer Rechenstörung, die nach den Kriterien der ICD-10 festgestellt werden muss, müssen psychische Folgesymptome hinzukommen oder diese müssen drohen. Weiterlesen…

Kommt die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger in Frage?

Die Agentur für Arbeit kann zuständig sein, wenn junge Menschen eine Berufsausbildung nicht ohne Förderung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, weil es dafür personenbezogene Gründe gibt. Ein solcher Grund kann eine Rechenstörung sein. Nach den Sozialgesetzbuch (SGB) können in solchen Fällen ausbildungsbegleitende Maßnahmen zum Abbau der mathematischen Defizite bewilligt werden. Weiterlesen…

Gibt es die Möglichkeit von Sponsoring durch Unternehmen?

Unternehmen können dafür gewonnen werden, im Rahmen von Sponsoringkonzepten "Partenschaften" für Kinder und Jugendliche zu übernehmen, sodass diese Therapien ganz oder teilweise finanziell abgesichert sind – so bereits geschehen durch eine Initiative des ZTR Dresden als auch des ZTR Leipzig.Weiterlesen…

Was kostet mich die Therapie als Selbstzahler?

Der Kostensatz einer einzeltherapeutischen Sitzung beträgt derzeit zwischen 80,00 und 103,00 Euro. Das schließt die Elternberatungen, die Kontakte zur Schule und zum Mathematiklehrer sowie das Bereitstellen von Arbeits- und Übungsmaterialien mit ein.Weiterlesen…

Sind die Kosten für Selbstzahler steuerlich absetzbar?

Die entstehenden Kosten einer Lerntherapie sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 11. November 2010 in zwei Verfahren entschieden (AZ: VI R 17/09, VI R 16/09). Dabei spielt der Aspekt der medizinischen Notwendigkeit (Stichwort: seelische Gesundheit) eine Rolle. Weiterlesen…
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