Die Kosten für eine Dyskalkulietherapie übernehmen Krankenkassen nicht, da sie Dyskalkulie nicht als Krankheit ansehen. Hier beruft man sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Nur bei einem klaren somatischen Zusammenhang von Primärerkrankung und Rechenschwäche können die Krankenkassen die Kosten für eine Dyskalkulietherapie übernehmen.
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