Kommt die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger in Frage?

Die Agentur für Arbeit kann zuständig sein, wenn junge Menschen eine Berufsausbildung nicht ohne Förderung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, weil es dafür personenbezogene Gründe gibt. Ein solcher Grund kann eine Rechenstörung sein. Nach den Sozialgesetzbuch (SGB) können in solchen Fällen ausbildungsbegleitende Maßnahmen zum Abbau der mathematischen Defizite bewilligt werden.

In einem Fall hat z.B. ein Betroffener aufgrund seiner Dyskalkulie bereits mehrere Berufsausbildungen abbrechen müssen, Dauerarbeitslosigkeit und psychischen Beeinträchtigungen drohten hier. Wir empfehlen bei Vorliegen einer Rechenschwäche eine Kostenübernahme nach den einschlägigen Regelungen des SGB mit Unterstützung des Ausbildungsbetriebes zu beantragen.

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