(Drohende) seelische Behinderung und (drohende) Teilhabebeeinträchtigung

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Ausführungen, wann eine (drohende) seelische Behinderung und (drohende) Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.

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Urteil des VG Halle vom 03.02.2016 zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung sowie Ablehnung der Zulassung zur Berufung durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 20.10.2016

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Urteil des VG Weimar vom 18.07.2013 u.a. zur Frage, wann eine Teilhabebeinträchtigung vorliegt

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Urteil des VG Weimar vom 10.01.2013 zur Kostenübernahme für eine Dyskalkulietherapie durch das Jugendamt, im Urteil werden u.a. Fragen zur Teilhabebeeinträchtigung und zur Selbstbeschaffung von Hilfe besprochen

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Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24.01.2012 mit Ablehnung der Berufung im VG-Urteil Leipzig vom 27.01.2011 und damit dessen Bestätigung

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Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27.01.2011 zur Frage, wann eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Lebensbereiche diese betreffen kann

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Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera vom 01.07.2008, wobei besonders die Frage nach den Kriterien der (drohenden) Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft beurteilt wird

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Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (2008) unter anderem zur Frage, wann eine seelische Störung und eine gesellschaftliche Teilhabestörung vorliegt

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Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden von 04/2008 zur Frage, wann eine seelische Störung und eine gesellschaftliche Teilhabestörung vorliegt

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Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 30.11.2007 zur Frage, ob die Dyskalkulie als die alleinige Ursache der seelischen Störung des Kindes angenommen werden muss.

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