Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 25.01.2008 zur Tauglichkeit diagnostischer Verfahren zur Feststellung von Rechenschwäche
Bestätigung des Urteils vom VG Halle vom 25.01.2008 durch das OVG Sachsen-Anhalt hinsichtlich der methodischen Fehlerhaftigkeit der standardisierten Testverfahren wie ZAREKI, DEMAT, HRT etc.