Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Ausführungen, wann eine (drohende) seelische Behinderung und (drohende) Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.
Urteil des VG Halle vom 03.02.2016 zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung sowie Ablehnung der Zulassung zur Berufung durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 20.10.2016
Zur Abschrift des Urteils VG Halle
Zur Abschrift des Beschlusses OVG Sachsen-Anhalt
Urteil des VG Weimar vom 18.07.2013 u.a. zur Frage, wann eine Teilhabebeinträchtigung vorliegt
Urteil des VG Weimar vom 10.01.2013 zur Kostenübernahme für eine Dyskalkulietherapie durch das Jugendamt, im Urteil werden u.a. Fragen zur Teilhabebeeinträchtigung und zur Selbstbeschaffung von Hilfe besprochen
Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24.01.2012 mit Ablehnung der Berufung im VG-Urteil Leipzig vom 27.01.2011 und damit dessen Bestätigung
Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27.01.2011 zur Frage, wann eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Lebensbereiche diese betreffen kann
Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera vom 01.07.2008, wobei besonders die Frage nach den Kriterien der (drohenden) Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft beurteilt wird
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (2008) unter anderem zur Frage, wann eine seelische Störung und eine gesellschaftliche Teilhabestörung vorliegt
Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden von 04/2008 zur Frage, wann eine seelische Störung und eine gesellschaftliche Teilhabestörung vorliegt
Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 30.11.2007 zur Frage, ob die Dyskalkulie als die alleinige Ursache der seelischen Störung des Kindes angenommen werden muss.