Integrative Lerntherapie

Zur Überwindung einer Rechenschwäche bedarf es einer fundierten Dyskalkulietherapie, die an den ursächlichen zahlenmathematischen Wissensdefiziten ansetzt. Wir setzen daher am diagnostisch erhobenen Wissensstand des rechenschwachen Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen mit einem individualisierten Therapieplan an. In der Lerntherapie erarbeiten wir mit unseren Klientinnen und Klienten ein kardinallogisch begründetes Wissen zu Zahlen, dem dekadischen Stellenwertsystem und zur Logik der Rechenoperationen. Darauf aufbauend erarbeiten wir alle arithmetischen Inhalte und Fertigkeiten, die ein sicheres und effektives Rechnen ermöglichen.

Unsere Lerntherapie beinhaltet eine Förder- und eine Verlaufsdiagnostik. Die gezielte Beobachtung unserer Klientinnen und Klienten beim Lösen mathematischer Aufgaben geben uns ständig Aufschluss über den individuellen Lernstand und über noch zu erarbeitende Bausteine der Arithmetik. Am Ende der Lerntherapie sollen die Lücken im mathematischen Verständnis aufgearbeitet und bei Schülerinnen und Schülern der Anschluss an den aktuellen Schulstoff erreicht sein. Mit Schulabgängern erarbeiten wir das zum Erwerb der Berufsbildungsreife notwendige bzw. das jeweils berufsbezogene mathematische Wissen.

Rechenschwache Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben nie ausschließlich Probleme mit dem Rechnen. Mit unserem therapeutischen Konzept sind wir generell auf die verschiedenen psychischen und sozial-integrativen Sekundärprobleme von Rechenschwachen vorbereitet. Wir entwickeln und stärken die Handlungsautonomie der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im alltäglichen, schulischen und beruflichen Umgang mit Mengen und Zahlen. Wir unterstützen sie durch das Erarbeiten mathematischen Wissens und durch positive Anwendungserfahrungen. 

Wir arbeiten grundsätzlich im Einzelsetting auf der Grundlage eines individualisierten dyskalkulietherapeutischen Interventionsplanes. Nach unseren Erfahrungen dauert eine Lerntherapie zwischen 18 und 30 Monaten. Unsere integrative Lerntherapie umfasst

Für rechenschwache Kinder und Jugendliche kann bei Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung im Zusammenhang mit der Dyskalkulie durch die Eltern eine Kostenübernahme für die Lerntherapie beim Jugendamt beantragt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. 

Die aktuellen Konditionen für Dyskalkulietherapien sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei deren Finanzierung können Sie in unseren Instituten erfragen.

Übersicht der ZTR-Institute