Sind die Kosten für Selbstzahler steuerlich absetzbar?

Die entstehenden Kosten einer Lerntherapie sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 11. November 2010 in zwei Verfahren entschieden (AZ: VI R 17/09, VI R 16/09). Dabei spielt der Aspekt der medizinischen Notwendigkeit (Stichwort: seelische Gesundheit) eine Rolle.

Bei dieser Auskunft handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Für eine rechtsgültige Aussage wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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